Vaterschaften

Häufig gestellte Fragen

Bei Vaterschaftsuntersuchungen werden wenn möglich immer Mutter, Kind und Putativvater untersucht.

Die Anmeldung zur Durchführung einer Abstammungserklärung/Vaterschaftsuntersuchung muss schriftlich erfolgen.

Diese kann uns per Mail oder Post zugestellt werden.

Nach dem Erhalt Ihrer Anmeldung, melden wir uns bei Ihnen für einen Termin.

Vor Ort entnehmen wir von allen beteiligten Personen einen Wangenschleimhautabstrich ab, welcher völlig schmerzlos ist.

Bei Säuglingen bitten wir Sie, das Kind ca. 30min vor dem Termin nicht mehr zu stillen.

Bei einem vorgeburtlichen nicht-invasiven Vaterschaftstest werden Sie durch unsere Genetiker bei einem separaten Gespräch aufgeklärt.

Die Identität aller Personen wird überprüft und dokumentiert (mittels Foto und Kopie der Identitätspapiere).

Die Untersuchung startet nach Eingang der letzten Probe.

Für das Erstgutachten mit bis zu drei Personen wird pauschal CHF 1’290.- (inkl. MWST) erhoben (Kindsmutter, Kind und mutmasslicher Vater). Die Untersuchung jeder weiteren Person zum gleichen oder einem späteren Zeitpunkt kostet CHF 323.- (inkl. MWST).

Der gesamte Betrag muss vor Ort bar oder mit Karte bezahlt werden.
Bei einer Abstammungsuntersuchung im Zusammenhang mit Familienzusammenführungen wird die Rechnung nach Erhalt aller Proben an den Gesuchsteller geschickt.

Mit der Analyse starten wir erst nach Eingang der Zahlung.

Für das Gutachten werden Kosten von CHF 2’150.- erhoben.

  • Gültige Ausweispapiere (ID, Pass, Ausländerausweis), bei Säuglingen und Minderjährigen den Auszug aus dem Geburtsregister oder den Familienausweis
  • Im Rahmen einer Familienzusammenführung ist das Schreiben des Migrationsamtes notwendig

Bei minderjährigen Kindern ist das schriftliche Einverständnis des Elternteils/Sorgeberechtigen zwingend, zu dem die Abstammung nicht geklärt werden soll (im Regelfall die Mutter).

Das Gutachten liegt innert 10 Arbeitstagen nach Eingang der letzten Probe vor.

Alle getesteten Personen erhalten das Gutachten auf Wunsch per Post oder E-Mail.

Ja, das von uns ausgestellte Gutachten ist rechtsgültig und ist vor Gericht verwendbar.

Das Gutachten für die vorgeburtliche nicht-invasive Vaterschaftstest ist nicht rechtsgültig!